Die Dreikopfzahnbürste – besonders gut für die Zahnpflege bei pflegebedürftigen Menschen geeignet

Für pflegebedürftige Menschen gibt es spezielle Hilfsmittel, welche die tägliche Zahnpflege erleichtern und verbessern. Eines davon ist die Dreikopfzahnbürste, um die es in diesem Artikel gehen soll.

Gründliche und regelmäßige Mundhygienemaßnahmen sind in jedem Alter und in jeder Phase des Lebens von großer Wichtigkeit für gesunde Zähne und damit einhergehend den Zahnerhalt. Neben Zahncreme und Zahnzwischenraumbürste dient hier die Zahnbürste als wichtigstes Hilfsmittel. Für pflegebedürftige Menschen, und zwar sowohl für diejenigen, die zwar in ihrer Motorik eingeschränkt sind, ihre Zähne aber noch selbst reinigen, als auch für solche, deren Zahnpflege Pflegepersonal oder unterstützende Angehörige übernehmen, bietet sich die Verwendung einer sogenannten Dreikopfzahnbürste an.

 

Bei der Dreikopfzahnbürste handelt es sich um eine Sonderform der konventionellen Zahnbürste. Diese Spezialzahnbürste verfügt, anstatt über einen Bürstenkopf, über drei Bürstenköpfe und ist entsprechend einfach in ihrer Handhabung. Dr. med. dent. Gerald Gaß, der behandelnde Zahnarzt aus der Eckhauspraxis in Würzburg, klärt auf.

 

Einfache Handhabung dank dreier Bürstenköpfe

 

Zahnarzt Dr. Gaß aus Würzburg erklärt, dass die Dreikopfzahnbürste die Zahnpflege für und bei pflegebedürftigen Menschen mit motorischen Einschränkungen, zum Beispiel Senioren oder Menschen mit Behinderung, nicht nur erheblich erleichtert, sondern auch deutlich verbessert. Das liegt an dem speziell geformten Bürstenkopf, der den Zahn im Zuge der Zahnpflege von allen Seiten umschließt. Das macht die Reinigung aller drei Zahnflächen, nämlich der Kaufläche, der Zahnaußenfläche sowie der Zahninnenfläche, gleichzeitig möglich.

 

Und so funktioniert´s:

 

Nachdem der Mund so weit wie möglich geöffnet wurde, wird der Dreikopfzahnbürstenkopf auf den hintersten Zahn, beispielsweise im rechten Unterkiefer, aufgesetzt und leicht Druck ausgeübt. Dann putzt man mit kleinen, rüttelnden Vor- und Rückwärtsbewegungen Zahn für Zahn einzeln in Richtung der Schneidezähne. Ist man mit der ersten Zahnreihe fertig, folgen die übrigen Zahnreihen in Unter- und Oberkiefer.

 

Auf diese Weise sollten die Zähne der pflegebedürftigen Person zweimal täglich, entweder von ihr selbst oder der unterstützenden Person, geputzt werden. Zahnarzt Dr. Gaß aus der Würzburger Eckhauspraxis empfiehlt, hierbei eine Zahnpasta mit Fluoridgehalt zu verwenden. Diese schützt den Zahnschmelz und macht ihn widerstandsfähiger gegen die Entstehung von „Löchern“ bzw. Karies. Die Spezialzahnbürste mit den drei Köpfen sollte in einem regelmäßigen Abstand von sechs bis zwölf Wochen gewechselt werden.

 

Für die tägliche Mundhygiene pflegebedürftiger Menschen können außerdem Absaugzahnbürsten (für Personen mit Schluckstörungen), Becher mit einer Nasenaussparung zum erleichterten Ausspülen, Zungenreiniger oder Zahnprothesenbürsten verwendet werden.

 

Möchten Sie sich zum Thema „Zahnpflege bei pflegebedürftigen Menschen“ beraten lassen? Dann sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Termin in der Zahnarztpraxis Dr. Gaß & Partner in der Würzburger Innenstadt darauf an. Gern geben wir Ihnen Tipps!

Tag-Der-Zahngesundheit

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