Zahnarztbesuch im Urlaub – Was müssen Sie beachten?
Zahnschmerzen im Urlaub wünscht sich niemand, doch wenn die Schmerzen besonders stark sind oder über einen langen Zeitraum anhalten, kommen Urlauber häufig nicht um einen Besuch bei einem Zahnarzt im Ausland herum. Auch bei starken Schwellungen oder wenn Sie zusätzlich zu den Schmerzen Fieber bekommen sowie nach Zahnunfällen, ist der Zahnarztbesuch unumgänglich. Allerdings gibt es bei Zahnbehandlungen im Ausland, neben der häufig herrschenden Sprachbarriere, einiges zu beachten. Zahnarzt Dr. Gaß aus Würzburg klärt Sie über die wichtigsten Punkte auf, sodass Sie nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub hoffentlich keine böse Überraschung in Form einer hohen Zahnarztrechnung aus dem Ausland erwartet.
Doch wie finden Sie überhaupt einen Zahnarzt an Ihrem Urlaubsort? In vielen europäischen Ländern, gibt es, wie auch in Deutschland, eine zentrale Telefonnummer für den zahnärztlichen Notdienst. Bereits vor dem Urlaub können Sie diese in Ihren Reiseunterlagen notieren oder sich im Hotel oder bei der Reiseleitung entsprechend informieren.
Unterschiede beim Zahnarztbesuch für gesetzlich und privat versicherte Patienten
Das sollten gesetzlich Versicherte beachten:
Grundsätzlich kommt die eigene Krankenversicherung für medizinisch notwendige Behandlungen im EU-Ausland auch ohne eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse auf. Allerdings muss der Patient die Rechnung zunächst direkt beim behandelnden Zahnarzt vor Ort bezahlen und sich nach dem Urlaub das Geld von der Krankenkasse erstatten lassen. Dies gilt auch für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dazu gehören beispielsweise Island, Norwegen, die Schweiz, Tunesien und die Türkei. Zahnarzt Dr. Gaß rät Patienten jedoch, die Rechnung sicherheitshalber auf Deutsch oder Englisch aufstellen lassen, da viele Krankenkassen sonst die Zahlung verweigern könnten.
Zwar kann der Patient den Arzt, den er aufsuchen möchte, grundsätzlich frei wählen, allerdings sollte dieser Teil des öffentlichen Gesundheitssystems im Urlaubsland sein. Für die Behandlung bei Privatärzten werden die Kosten meist nicht erstattet. Die deutschen Versicherungen übernehmen grundsätzlich nur die Leistungen, auf die auch die gesetzlich Versicherten vor Ort Anspruch haben. Es kann also durchaus vorkommen, dass Sie, je nach in Anspruch genommener Behandlung, einen Teil der Kosten selbst zahlen müssen. In Spanien beispielsweise gehören Zahnbehandlungen gar nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Versicherungen. Touristen müssen also für die gesamten Behandlungskosten aufkommen. Am besten informieren Sie sich also noch vor Reiseantritt über etwaige Bestimmungen.
Machen Sie Urlaub in einem Land außerhalb der EU, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie die gesamten Kosten der Zahnbehandlung selbst tragen müssen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, können Patienten bereits zuhause einige Vorkehrungen treffen. Und vor allem wenn ein längerer Urlaub geplant ist, sollten Sie zur Sicherheit vorher einen Termin bei Zahnarzt Dr. Gaß und Kollegen in Würzburg vereinbaren.
Das sollten privat Versicherte beachten:
Privat Versicherte haben es in Sachen Zahnarztbesuch im Ausland häufig einfacher, denn die Versicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine Zahnbehandlung innerhalb der EU. Ob diese Regelung auch außerhalb der EU greift, können Sie im Kleingedruckten Ihrer Versicherungsunterlagen nachlesen oder telefonisch bei der Versicherung erfragen. Dies gilt auch für private Zahnzusatzversicherungen.
In vielen Fällen kann mit einer Reisekrankenversicherung eine Versorgungslücke geschlossen werden. Wenn privat oder gesetzlich Versicherte also auf Nummer sicher gehen wollen, sollten sie sich über ein solches Angebot vor der Reise informieren.
Selbsthilfe im Urlaub mit gängigen Hausmitteln
Da ein Zahnarztbesuch im Ausland nicht immer ganz einfach ist und im Nachhinein noch Kosten auf Sie zukommen können, sollten Sie sich nach Möglichkeit bei leichten Schmerzen oder kleineren Problemen selbst behelfen und die Zeit bis Sie wieder zuhause sind, beispielsweise mit bekannten Hausmitteln überbrücken. Nach der Rückkehr sollten Patienten mit Zahnschmerzen dann jedoch einen Termin bei Zahnarzt Dr. Gaß und Kollegen in der Würzburger Eckhauspraxis vereinbaren, um das Problem behandeln zu lassen, damit es sich nicht weiter verschlimmert.
Selbstverständlich sollte auch im Urlaub die tägliche Mundhygiene nicht vernachlässigt werden, zumindest Zahnbürste und Zahnpasta gehören in jedes Reisegepäck. Auch frei verkäufliche Schmerztabletten mit dem Wirkstoff Ibuprofen oder Paracetamol sollten Teil der Reiseapotheke sein und bei eventuell aufkommenden Schmerzen eingenommen werden.