Voraussetzungen für das Zähnebleichen
Natürlich weiße und schöne Zähne sind heutzutage fester Bestandteil eines attraktiven Äußeren. Da jedoch die wenigsten Menschen von Natur aus mit einem hollywoodreifen Lächeln gesegnet sind, liegt die professionelle Zahnaufhellung in Form des Bleachings voll im Trend.
Auch Patienten der Würzburger Zahnarztpraxis im Eckhaus, die mit der Farbe ihrer Zähne unzufrieden sind, können dieses Verfahren aus dem Bereich der Ästhetischen Zahnheilkunde für sich in Anspruch nehmen. Zahnarzt Dr. med. dent. Gerald Gaß und sein Team bieten Interessierten im Zuge dessen zwei verschiedene Methoden, ihre Zähne schonend aufzuhellen: entweder mithilfe der professionellen Zahnaufhellung vor Ort in der Eckhauspraxis oder mithilfe einer Bleichschiene bequem von zu Hause aus.
Beiden Bleaching-Verfahren muss jeweils eine professionelle Zahnreinigung (PZR) vorausgehen, bei der unsere geschulten Prophylaxe-Assistentinnen sowohl fest anhaftende Zahnbeläge als auch oberflächliche Zahnverfärbungen gründlich entfernen. Da beim Bleaching mit speziellen Bleichmitteln gearbeitet wird, müssen Patienten, die das natürliche Weiß ihrer Zähne wiederherstellen lassen möchten, außerdem einige Voraussetzungen erfüllen. Diese möchten wir, das Team der Zahnarztpraxis im Eckhaus in Würzburg Ihnen in diesem Artikel vorstellen.
Wichtigstes Bleachingkriterium: gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch
Das mitunter wichtigste Kriterium, das Patienten, die sich für eine professionelle Zahnaufhellung bei Zahnarzt Dr. Gaß in Würzburg entscheiden, erfüllen müssen, sind gesunde Zähne und ein gesundes Zahnfleisch. Sollten wir bei einer Voruntersuchung Zahnfrakturen, Defekte im Zahnschmelz, Karies oder undichte Füllungen feststellen, müssen wir das Bleichen der Zähne zurückstellen und zunächst die vorliegenden Erkrankungen behandeln. Tun wir das nicht, besteht die akute Gefahr, dass das Bleichmittel in das Zahninnere eindringt, den Nerv schädigt und es infolgedessen zu Komplikationen und Schmerzen kommt.
Zahnersatz, sprich Kronen und Brücken, sowie Füllungen im Frontzahnbereich sind zwar kein Ausschlusskriterium für die professionelle Zahnaufhellung, aber dennoch äußerst ungünstig. Hier weisen wir die Patienten der Eckhauspraxis stets darauf hin, dass sich der künstliche Zahnersatz nicht aufhellen lässt und es deshalb infolge des Bleachings zu ins Auge fallenden farblichen Abweichungen kommen kann. Um die Farbe des Zahnersatzes der neuen Farbnuance der natürlichen Zähne anzupassen, bleibt leider keine andere Möglichkeit, als Füllungen, Brücken und Co. nach der professionellen Zahnaufhellung auszutauschen.
Und gibt es auch Menschen, die ihre Zähne lieber nicht bleichen lassen sollten? Ja, die gibt es. Hierzu gehören schwangere und stillende Frauen, Kinder und Jugendliche, deren Zahnschmelz noch nicht vollends ausgreift ist, sowie Menschen, bei denen Unverträglichkeiten gegen Inhaltsstoffe des Bleichmittels bekannt sind.
Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Zähne bleachen zu lassen und sind unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Gern beraten wir Sie bei einem Termin in der Eckhauspraxis zu Ihren Möglichkeiten.
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